| Ihr
gesetzlicher Anspruch
Zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung erneut verschlechtert. Alle Versicherten
die nach dem 01.01.1961 geboren sind, also heute 43 und jünger,
erhalten weder eine Berufsunfähigkeits- noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Diese beiden Rentenarten wurden durch eine Erwerbsminderungsrente
ersetzt, die entweder voll oder nur zur Hälfte ausgezahlt
wird.
Auch Ihr bisheriger Beruf Ihr sozialer Status
ist uninteressant geworden.
Volle Erwerbsminderungsrente
Sie erhalten die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie auf
Grund einer Krankheit oder einer Behinderung, keine drei Stunden
am Tag arbeiten können. (Das Ergebnis zeigt Ihnen der
Rechner unter Anspruch bei 100% EMR).
Halbe Erwerbsminderungsrente
Sofern Sie in der Lage sind, länger als drei Stunden,
aber weniger als 6 Stunden am Tag zu arbeiten, werden diese
Leistungen nur zu 50% ausgezahlt. Bei Feststellung Ihrer Arbeits-fähigkeit
wird aber nicht nur Ihr bisheriger Beruf geprüft, sondern
alle Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten
werden.
Fazit
Im schlimmsten Fall können Sie also Ihren Beruf aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr ausüben. Sie erhalten aber keine
gesetzliche Rente, da Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet
werden kann - auch wenn sie zu dieser zugemuteten Tätigkeit
keine Anstellung finden.
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