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Die Förderungsmöglichkeiten
in der betrieblichen Altersvorsorge sind durch die Rentenre-form
deutlich erweitert worden. Durch neue Förderarten wird
die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Ihre
Arbeitnehmer attraktiver denn je.
Zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge im Rahmen der so
genannten Entgeltumwandlung, hat er die Möglichkeit seine
steuerliche Förderung selbst zu gestalten. Entweder legt
er seine Beiträge bis zu gewissen Höchstgrenzen
steuerbegünstigt in einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse
oder einer Direktversicherung an (§ 3 Nr. 63 EStG) oder
er nutzt die Möglichkeit der nachgelagerten Besteuerung
durch eine Direktzusage oder Unter-stützungskasse (§
19 EStG), oder er kann in bestimmten Fällen, die so genannte
"Riester-Förderung" beantragen".
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| Zahlt
der Arbeitgeber die Bei-träge zur bAV, gelten diese
immer als Betriebsausgaben und sind sozialabgabenfrei.
Ge-rade dieser Punkt sollte bei der nächsten Gehaltsverhandlung
bedacht sein. |
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| Auch eine Kombination
der Förderwege ist möglich und sinnvoll. Zwar kann
der Arbeitneh-mer jeden Beitrag immer nur einmal fördern
lassen, so lohnt es sich aber auch, den Bei-trag in verschiedene
Durchführungswege zu investieren. Dadurch können die
für jeden Durchführungsweg unterschiedlichen Bedingungen
für eine Förderung optimal ausgereizt werden. Gleichzeit
ergibt die "Streuung" des Beitrages auch den Vorteil,
das Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite optimal
auszubalancieren. Es lohnt wirklich, sich beraten zu lassen.
Denn ebenso wichtig ist es, dass die Arbeitgeberinteressen dagegengesetzt
werden und beide ein ausgewogenes Verhältnis finden. |
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Riesterförderung
in der betrieblichen Altersvorsorge
Wie in der privaten Altersvorsorge ist
es grundsätzlich möglich, Beiträge der betrieblichen
Altersvorsorge nach dem bekannten "Riestermodell"
fördern zu lassen. Von den fünf Durchführungswegen
bieten drei Wege die "Riester-Förderung" nach
§ 10a, 79 ff EStG.
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| Fließen
die Beiträge aus dem individuell versteuerten Arbeits-entgelt
des Arbeitnehmers, ist die einzige Voraussetzung zur Riesterförderung
erfüllt. |
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Privat oder betrieblich
vorsorgen?
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich
durch die "Arbeitgebergestützte private Altersvorsorge".
Dabei wird die "Riester-Förderung" nicht im
Rahmen der betrieblichen sondern der privaten Altersvorsorge
durchgeführt.
Unter Umständen hat der Arbeitgeber
die Möglichkeit, mit einem Versicherungsunterneh-men
für seine Arbeitnehmer einen Gruppenvertrag abzuschließen.
Im Rahmen dieses Gruppenvertrages werden häufig für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber wesentlich bessere Konditionen
erreichet, als bei individuell abgeschlossenen Verträgen.
Der Arbeitgeber hat dabei den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand
im Vergleich zur "Riester" geförderten, betrieblichen
Altersvorsorge wesentlich geringer ist.
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Lassen
Sie sich beraten!
Die Unterschiede sind
merklich. Wir bieten Ihnen
kompetente Fachkenntnis
vor Ort - sowohl in der
privaten als auch betrieb-
lichen Vorsorge. |
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Aktuelle Steuergesetzgebung
zur betrieblichen Altersvorsorge |
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| Es werden nur Geldanlagen gefördert,
die im Alter eine Rentenzahlung leisten. Maximal 30% Kapitalauszahlung sind jedoch möglich. |